E-Rechnung ab 2025: Was Steuerberater jetzt wissen müssen
24. Juli 2026
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für inländische B2B-Umsätze in Deutschland schrittweise zur Pflicht. Für Kanzleien bedeutet das: Mandanten stellen in den kommenden Jahren auf strukturierte Rechnungsformate wie XRechnung oder ZUGFeRD um – und brauchen dabei Orientierung.
Der zeitliche Rahmen (grober Überblick)
- Seit 1. Januar 2025: Alle inländischen Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten Übergangsfristen.
- Übergangszeit bis Ende 2026: Rechnungen dürfen mit Zustimmung des Empfängers weiterhin in Papierform oder als einfaches PDF versendet werden.
- Ab 2027: Für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über einem bestimmten Schwellenwert wird die Ausstellung strukturierter E-Rechnungen verpflichtend.
- Ab 2028: Die E-Rechnungspflicht gilt grundsätzlich für nahezu alle inländischen B2B-Umsätze.
Die genauen Schwellenwerte, Ausnahmen und Übergangsregelungen hängen vom Einzelfall ab – dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung sollten Mandanten immer ihre Steuerberatung konsultieren.
Was sich für Kanzleien in der Praxis ändert
Auch wenn viele Mandanten die neuen Formate erst nach und nach einführen, verändert sich schon jetzt der Beleg-Mix in jeder Kanzlei: PDF-Rechnungen, strukturierte XML-Formate und weiterhin Papierbelege laufen parallel. Das macht drei Dinge wichtiger als zuvor:
- Automatische Erkennung des Formats – damit niemand von Hand unterscheiden muss, ob eine Rechnung als PDF, XRechnung oder ZUGFeRD vorliegt.
- Vollständigkeitsprüfung nach § 14 Abs. 4 UStG, bevor ein Beleg den DATEV-Export erreicht – gerade in der Übergangszeit, in der unterschiedliche Formate unterschiedliche Pflichtangaben mitbringen.
- Nachvollziehbarkeit, wer welchen Beleg wann geprüft und freigegeben hat.
Wie LirAI beim Übergang unterstützt
LirAI erkennt eingehende Belege automatisch – ob PDF, E-Mail-Anhang oder strukturierte E-Rechnung – und schlägt die relevanten Buchungsdaten vor. Unsichere oder unvollständige Angaben werden markiert statt versteckt, die Entscheidung trifft immer die Kanzlei oder das Mandanten-Team selbst. Geprüfte Belege lassen sich anschließend direkt per DATEV-Export übergeben.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.